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Die Heizungssanierung bewegt viele Eigentümerinnen und Eigentümer. Das zeigt eine kleine Auswahl der vielen Fragen, die anlässlich der beliebten HEV-Infoveranstaltungen gestellt wurden.
Grundsätzlich sollte eine Erdsonde möglichst nahe am Technikraum respektive der Erdsonden-Wärmepumpe platziert werden. Je kürzer die Leitung zwischen Sonde und Wärmepumpe, desto geringer sind die Temperaturverluste. Eine Leitungslänge von mehr als 30 Metern wird nicht empfohlen. Die effektive Bohrung richtet sich nach Grösse und Form Ihrer Parzelle, baulichen Hindernissen sowie dem Platzbedarf für das Bohrgerät.
Ersetzen dürfen Sie sie – aber nicht mit einer Ölheizung. Dieser 1:1-Ersatz ist nicht mehr erlaubt. Reparaturen sind weiterhin zulässig, doch irgendwann wird es schlicht keine Ersatzteile mehr geben. Zudem kann ein Kesselriss früher auftreten. Beschäftigen Sie sich deshalb schon jetzt den Optionen für eine Heizungssanierung. Nichts ist ärgerlicher und teuerer als eine Notfallsanierung.
Nein, eine Wärmepumpe wird immer für den Betrieb mit einem bestimmten Kältemittel konstruiert. Eine «alte» Wärmepumpe können Sie darum nicht mit einem «neuen» Kältemittel betreiben. Für Wärmepumpen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, gilt der Bestandesschutz. Diese Maschinen dürfen mit dem heute üblichen Kältemittel, zum Beispiel R410a, betrieben werden. Ab dem 1. Januar 2027 sind dann nur noch Wärmepumpen zulässig, die ein natürliches Kältemittel verwenden, zum Beispiel Propan (R290).
Auf dem Markt gibt es viele gut verfügbare Batteriespeicher, die auf der Lithium-Ionen-Technologie beruhen. Neben diesen LiIon-Systemen sind auch Salzbatteriespeicher erhältlich. Im Gegensatz zu den Lithium-Ionen-Akkus werden hier ausschliesslich nicht brennbare Materialien verwendet. Weitere Speichertechnologien befinden sich erst in der Laborphase und sind für den «Hausgebrauch» noch nicht zugelassen.
Ja, die Werte entstammen einer Prüfung in einem unabhängigen Labor. Für die konkrete Installation auf Ihrem Grundstück muss der Installateur zudem einen Lärmschutznachweis erbringen. Falls der Schallpegel zu hoch ist, können gezielte Schalldämm-Massnahmen Abhilfe schaffen, so zum Beispiel Kulissenschalldämpfer für Luftkanäle oder eine kleine «Lärmschutzwand» aus Holz oder Stein in Ihrem Garten.
Sie haben erwähnt, dass Ihre Kinder nicht an einer Übernahme interessiert sind. Ausserdem sind Sie bereits 66, müssen also nicht mehr arbeiten, und haben die Möglichkeit, bei Ihrem Partner in ein grosses Bauernhaus einzuziehen. Deshalb können Sie nach unserer Meinung sich die monatelangen Bauarbeiten ersparen und das Objekt unsaniert verkaufen. Die neue Eigentümerschaft hat höchstwahrscheinlich andere Vorstellungen als Sie – das gilt fast immer, und nicht nur bezogen auf das Heizsystem.
Beginnen Sie mit der Website www.sonnendach.ch . Hier erfahren Sie, ob Ihr Hausdach für die Produktion von Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie) geeignet ist und welche Einsparungen damit möglich sind. Mit Photovoltaik-Strom können unter anderem einen Wärmepumpenboiler betreiben. Gegenüber einem Elektroboiler beträgt dessen Strombedarf nur ein Drittel. Eine Solarthermieanlage wiederum kann für das Vorerwärmen des Warmwassers und/oder die Heizungsunterstützung in der Übergangszeit verwendet werden. Welche Variante für Ihr Objekt und Ihre Nutzung sinnvoller ist, klären Sie am besten mit einem Energieberater.
Das hängt von verschiedenen Punkten ab. Je nach dem Zustand Ihres Gebäudes, dessen Nutzung und den Plänen für die nächsten fünf bis zehn Jahre ist ein Aufschieben der Sanierung sinnvoll oder eher nicht. Wenn Sie Ihr Haus in dieser Zeitspanne verkaufen möchten, brauchen Sie sich noch keine Gedanken zu machen. Behalten Sie es hingegen, kann ein umfassendes energetisches Gutachten (GEAK plus) sinnvoll sein. So erhalten Sie einen guten Überblick und können verschiedene Optionen vergleichen. Entscheiden Sie sich für Fernwärme, ob jetzt oder in Zukunft, gehen Sie damit auf jeden Fall eine sehr lange technische und finanzielle Verpflichtung ein.
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